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1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse der NoLo GmbH, welche diese als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der NoLo GmbH nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Angebote der NoLo GmbH sind grundsätzlich für eine Dauer von zwei Monaten freibleibend. Ein Vertrag zwischen der NoLo GmbH und dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der NoLo GmbH schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
2.3 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern die NoLo GmbH einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1 Der Leistungsumfang der NoLo GmbH umfasst Dienstleistungen im Bereich Online Marketing und Beratung in den Bereichen Marketing und Vertrieb. Insbesondere die Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Sponsored-Links-Kampagnen (z.B. Google AdWords) und Verträge zur Durchführung von Online Reputations Management, Online PR und Social Media Marketing sind Dienstverträge. Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstvertrag.
3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat die NoLo GmbH keinerlei Einfluss.
3.3 Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von jedermann erfolgen können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs der NoLo GmbH.
3.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die NoLo GmbH auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann jedoch auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden untersagt werden.
4. PREISE, VERGÜTUNG
Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG
5.1 Einmalige Gebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann die NoLo GmbH einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern.
5.2 Rechnungen von der NoLo GmbH sind ohne Abzug sofort fällig. Die NoLo GmbH ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von der NoLo GmbH verwehrt wird. Rechnungen der NoLo GmbH gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.
5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der NoLo GmbH gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E- Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann die NoLo GmbH die gesamten während der aktuellen Mindestlaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig in Rechnung stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht der NoLo GmbH in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung von Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der vom Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht ist die NoLo GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.7 Die NoLo GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung der NoLo GmbH nicht nachkommt.
5.8 Die unter 5.6 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.10 Wird dem Kunden nach Vertragsschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
5.11 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von der NoLo GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftigt festgestellt werden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit der NoLo GmbH an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die NoLo GmbH.
5.12 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der NoLo GmbH.
6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1 Die mit der NoLo GmbH vereinbarten Dienstverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.
6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf 12 Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Für die außerordentliche / fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in Nr. 6.5.
6.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist – um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.
6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderungen wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle der nicht fristgerechten Kündigung entspricht der obigen Regelungen (Nr. 6.3).
6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.
6.6 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.
6.7 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden der NoLo GmbH beruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der NoLo GmbH möglich. Erkennt die NoLo GmbH die Stornierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht die NoLo GmbH das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 70 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts in Rechnung zu stellen.
7. ERFÜLLUNG
7.1 Es steht im Ermessen der NoLo GmbH, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.
7.2 Die NoLo GmbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens ein Mal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Reglung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt die NoLo GmbH. Nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal.
7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der NoLo GmbH liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist die NoLo GmbH für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann die NoLo GmbH aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist die NoLo GmbH für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.
7.5 Die NoLo GmbH informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen in Form eines Reports, den der Kunde spätestens vier Wochen nach Beendigung einer jeden Leistungsperiode erhält. Darüber hinaus ist die NoLo GmbH nicht zu einem gesonderten Bericht über die gesonderten Maßnahmen verpflichtet.
7.6 Sofern der Kunde die NoLo GmbH beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Die NoLo GmbH kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.
8. HAFTUNG
8.1 Die NoLo GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der NoLo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.2 Für sonstige Schäden haftet die NoLo GmbH für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Nr. 8.1 fallen.
8.3 In dem Umfang, in dem die NoLo GmbH eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet die NoLo GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarungen einer Solchen Garantie.
8.4 Die NoLo GmbH haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von der NoLo GmbH, ihren gesetzlichen Vertreten oder ihre Erfüllungshilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die NoLo GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.5 Eine weitergehende Haftung der NoLo GmbH ist (mit Ausnahme der unter Nr. 8.1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
8.6 Die NoLo GmbH haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 8.1 fallen.
8.7 Soweit die Haftung der NoLo GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die NoLo GmbH haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von der NoLo GmbH verschuldet worden sind und / oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
8.9 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr mit Beginn ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten der NoLo GmbH. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.
8.10 Für die Auswirkungen einer mit der NoLo GmbH nicht abgestimmten Optimierungs-Maßnahme kann die NoLo GmbH keine Haftung übernehmen.
8.11 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen der NoLo GmbH erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Der NoLo GmbH steht es außerdem frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.
8.12 Für die durch den Inhalt und den Versand eines E-Mailing entstehenden Folgen ist ausschließlich der Kunde und in keinem Fall die NoLo GmbH verantwortlich.
9. PFLICHTEN DES KUNDEN (MITWIRKUNGSPFLICHTEN) UND HAFTUNGSFREISTELLUNG
9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und der NoLo GmbH gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die NoLo GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch die NoLo GmbH im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt die NoLo GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die NoLo GmbH zu Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der NoLo GmbH unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der NoLo GmbH die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, Z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware- Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde der NoLo GmbH grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von der NoLo GmbH zu bearbeitenden Internetseiten, Content- Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von der NoLo GmbH empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich zu Erbringen bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
10. EIGENTUMSRECHT, URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE
10.1 Bei den von der NoLo GmbH erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaber ist die NoLo GmbH. Alle mit den erbrachten Leistungen der NoLo GmbH zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrages entspricht.
10.2 Für die Nutzung von Leistungen von der NoLo GmbH, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung der NoLo GmbH erforderlich. Dafür steht die NoLo GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der NoLo GmbH ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht die NoLo GmbH insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der NoLo GmbH.
10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.
10.5 Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die NoLo GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangen zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
11. GEHEIMHALTUNGS- UND AUFBEWAHRUNGS-VERPFLICHTUNGEN
11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge der NoLo GmbH insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der NoLo GmbH streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von der NoLo GmbH gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass der NoLo GmbH ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die NoLo GmbH ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.2 Die NoLo GmbH ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
12. DATENSCHUTZ
Die NoLo GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die NoLo GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer die sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedienen, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese ausschließlich öffentlich werden können. Die NoLo GmbH übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL
13.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Bielefeld.
13.3 Die NoLo GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter https://www.nolo-marketing.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt wird, wird von der NoLo GmbH über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
13. 4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. NOLO
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